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Rechtsanwalt für Familienrecht

Im Familienrecht gilt für uns die Prämisse, für Ihre Lebenssituation den größtmöglichen Erfolgsweg zu finden. Der Beruf des Anwalts ist gerade im Fachgebiet der Familien- und Scheidungsanwälte einem besonderen Spannungsverhältnis unterworfen. Es ist hierbei teilweise auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken, in anderen Fällen ist das sofortige gerichtliche Einschreiten erforderlich. Gerade Letzteres ist meist mit teuren und langwierigen Verfahren verbunden. Wir beraten und vertreten Sie stets in Ihrem Interesse und geben uns dieses als Hauptaufgabe.

Unsere Leistungen im Familien- und Scheidungsrecht als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Familienrecht betreffen die Bereiche:

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidung
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung gem. § 426 BGB
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsregelungen
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge
  • Internationales Familienrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften

Als Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht und Scheidungsrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent, fachkundig und engagiert, bezogen auf Ihr Interesse bei Ihrer Trennung oder Scheidung und in allen Bereichen des Familienrechts. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinn und in anderen Vermögensauseinandersetzungen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Das Familienrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nämlich in den §§ 1297 ff. BGB geregelt. Nebenher finden sich Ergänzungen zur Lebenspartnerschaft in dem LPartG. Die prozessrechtlichen Normen finden sich im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie Ergänzungen in der Zivilprozessordnung (ZPO). Familiensachen sind in § 111 FamFG geregelt, sie umfassen im Einzelnen: Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, sonstige Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen.

Im Zuge der Reformen des Familienrechts sind die Familiensachen aus dem FGG in das FamFG verlagert worden. Im FamFG finden sich besondere Bezeichnungen, welche die Familiensachen von den der ZPO unterliegenden Sachen abgrenzen. Beispielsweise ändert das FamFG die Bezeichnungen der ZPO; hier wird eben von Beteiligten, Antragsstellern, Antragsgegnern und Betroffenen gesprochen. Auch resultiert im Familienrecht aus den Eingriffsmöglichkeiten des Jugendamtes als behördliche Aufsicht die Statuierung von besonderen Beteiligten, welche der ZPO fremd sind. Darüber hinaus existieren aufgrund der gebotenen Eile, beispielsweise in Kindschaftssachen, Eilverfahren in Form der Eilanordnung neben dem Hauptsacheverfahren. Familiensachen sind trotz ihrer wirtschaftlichen Relevanz bei den Amtsgerichten zu führen. Dies ist insbesondere dem Hintergrund der Nähe des Amtsrichters geschuldet und seinen Handlungsmöglichkeiten. Rechtsmittel Instanz ist das jeweilige Oberlandesgericht im Bezirk des Amtsgerichtes; in unserem Bereich das OLG Oldenburg.

Neben den gesetzlichen Normen finden sich zahlreiche richterrechtliche Bestimmungen, welche “quasi gesetzlich” wirken. Zu den wichtigsten gehören die Düsseldorfer Tabelle, die Leitlinien zur Unterhaltsberechnung der Oberlandesgerichte und die Bremer Tabelle. Diese sind von erheblicher Bedeutung. Gerade die Düsseldorfer Tabelle ist jedem Juristen und den meisten Laien ein Begriff.

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Familienrecht

Anfrage

Bewertungen auf anwalt.de

Die Kanzlei ist wirklich zu empfehlen.
Ich wurde von Herrn Kai Timo Hanses bei meiner Scheidung sehr gut beraten und durch die Scheidung geführt.

R. M.Familienrecht

Herr K.-T. Hanses und seine Kollegen/innen haben mich bei der Ermittlung/Berechnung vom Kindesunterhalt sehr unterstützt. Empfehle diese Kanzlei gerne weiter.

W. H.Familienrecht

Herr Kai-Timo Hanses, hat mich in meiner Scheidungssache vertreten. Durch eine geschickte außergerichtliche Verhandlung habe ich mehr bekommen als angedacht war. Leider war der Nacheheliche Untrhalt nicht durchsetzbar. Er hat mir in einer besonders Schwierigen Lage mit übersicht und Handlungskompetenz geholfen. Ich danke ihm, und würde ihn jedem empfehlen!

P. H.Familienrecht

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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Sibylle Heiligmann

Die Kanzlei hat in meinem Fall sehr gute Arbeit geleistet. Ich würde diese in Zukunft immer wieder aufsuchen und auch weiterempfehlen!

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Tom Bur

Herr Hanses vertat mich kompetent und effektiv; er beschrieb die möglichen Optionen konkret und teilte seine Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren mit. Die Erfolgsaussichten beurteilte er realistisch und definierte klar die Voraussetzungen. Die Kooperation zwischen Mandat und Anwalt empfand ich optimal, da sie auf das Wesentliche konzentriert war und das Ergebnis entsprach meine Erwartungen. Fazit: Ich kann Herr Hanses in seinem Fachgebiet voll und ganz empfehlen!

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Hilke Haak

Gute und ehrliche Beratung! Man kann alles fragen und hat immer das Gefühl dabei, Ihnen vertrauen zu können und gut beraten zu sein. Auch die Damen am Empfang sind sehr nett und kümmern sich um einen. Ihre ganze Kanzlei würde ich jederzeit weiterempfehlen.

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Alfred Freese

Verkehrsunfall mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer von A. F. für Dr. Hanses und Kollegen am 01.06.2022 Da die Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer oft sehr schwierig und kompliziert ist, empfahl meine Werkstatt die Abwicklung in kompetente Hände zu geben. Zum Glück war ich bei Frau RA Kirchhoff in den allerbesten Händen. Ich wurde laufend informiert, telefonisch und per mail. Somit hatte ich ein gutes Gefühl. Sie hat einfach nicht locker gelassen und den Schaden nach viel Schriftverkehr und viel Zeitaufwand bis auf den letzten Cent abrechnen können. Besser geht es einfach nicht. Die Kanzlei ist wirklich eine super Adresse.... 1000 Dank Alfred Freese

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