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Scheidung

Die Scheidung kann bei dem zuständigen Familiengericht beantrag werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 1564 ff. BGB vorliegen. Es muss somit ein Scheitern der ehelichen Gemeinschaft vorliegen. Die eheliche Lebensgemeinschaft darf somit nicht mehr bestehen und eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft darf nicht erwartet werden.

Um Ihre Scheidung zu beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren selbst Anträge zu stellen, benötigt man zwingend einen Rechtsanwalt. Es gilt somit der sogenannte Postulationszwang, d.h. ein Antrag ist durch den Anwalt / die Anwälte gerichtlich zu stellen. Das Gerichtsverfahren kann im Scheidungsverfahren auch durch nur einen Anwalt eingereicht und durchgeführt werden. Für die Einreichung eines Scheidungsantrags benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Auskunft zum Versorgungsausgleich
  • Ehevertrag (falls vorhanden)
  • Vereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen (falls vorhanden)

Zur Berechnung der Kosten des Verfahrens sowie ggfls. zur Berechnung von Kindes- und Trennungsunterhalt können Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Steuerbescheide ebenfalls nützlich sein.

Im Falle der Scheidung kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Der Versorgungausgleich, d.h. der Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften, ist eine zwingende Scheidungsfolgesache. Es ist aber darüber hinaus möglich, sämtliche familienrechtlichen Ansprüche in dem Scheidungsverfahren als Verbund anhängig zu machen. Das Verfahren wird so kostengünstiger, dauert jedoch länger bis zur endgültigen Bescheidung durch den Familienrichter oder die -richterin. Grundsätzlich ist das Verbundverfahren im Wege der Verfahrenskostenhilfe zu wählen.

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Scheidungen

Anfrage

Bewertungen auf anwalt.de

Die Kanzlei ist wirklich zu empfehlen.
Ich wurde von Herrn Kai Timo Hanses bei meiner Scheidung sehr gut beraten und durch die Scheidung geführt.

R. M.Scheidung

Die Kanzlei ist wirklich zu empfehlen.
Ich wurde von Herrn Kai Timo Hanses bei meiner Scheidung sehr gut beraten und durch die Scheidung geführt.

P. H.Scheidung

Kai-Timo Hanses hat mir in meiner Scheidungssache sehr geholfen und mich gut beraten. Und auch in einer anderen Angelegenheit hat er mich unterstützt.
Auch sehr kurzfristig konnte ich in seiner Kanzlei Rat suchen.
Ich würde ihn unbedingt weiter empfehlen.

G. M.Scheidung

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umfassend & kompetent

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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Sibylle Heiligmann

Die Kanzlei hat in meinem Fall sehr gute Arbeit geleistet. Ich würde diese in Zukunft immer wieder aufsuchen und auch weiterempfehlen!

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Tom Bur

Herr Hanses vertat mich kompetent und effektiv; er beschrieb die möglichen Optionen konkret und teilte seine Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren mit. Die Erfolgsaussichten beurteilte er realistisch und definierte klar die Voraussetzungen. Die Kooperation zwischen Mandat und Anwalt empfand ich optimal, da sie auf das Wesentliche konzentriert war und das Ergebnis entsprach meine Erwartungen. Fazit: Ich kann Herr Hanses in seinem Fachgebiet voll und ganz empfehlen!

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Hilke Haak

Gute und ehrliche Beratung! Man kann alles fragen und hat immer das Gefühl dabei, Ihnen vertrauen zu können und gut beraten zu sein. Auch die Damen am Empfang sind sehr nett und kümmern sich um einen. Ihre ganze Kanzlei würde ich jederzeit weiterempfehlen.

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Alfred Freese

Verkehrsunfall mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer von A. F. für Dr. Hanses und Kollegen am 01.06.2022 Da die Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer oft sehr schwierig und kompliziert ist, empfahl meine Werkstatt die Abwicklung in kompetente Hände zu geben. Zum Glück war ich bei Frau RA Kirchhoff in den allerbesten Händen. Ich wurde laufend informiert, telefonisch und per mail. Somit hatte ich ein gutes Gefühl. Sie hat einfach nicht locker gelassen und den Schaden nach viel Schriftverkehr und viel Zeitaufwand bis auf den letzten Cent abrechnen können. Besser geht es einfach nicht. Die Kanzlei ist wirklich eine super Adresse.... 1000 Dank Alfred Freese

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