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Anklageschrift

Die Anklage enthält den konkreten Vorwurf der Ihnen von den Strafverfolgungsbehörden gemacht wird. Dieser ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schriftlich dargelegt. Die Anklageschrift ist  Grundlage für die folgende Hauptverhandlung. Es besteht jedoch die Möglichkeit trotz der bereits erfolgten Anklage, dass Verfahren durch eine Einstellung im Zwischenverfahren zu erledigen.

Sie sollten sich so sorgfältig wie möglich mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Hierzu gehört zunächst das Lesen der Anklage und der beigefügten Schreiben. Sie werden nicht selten aufgefordert im Falle der notwendigen Verteidigung einen Wahlverteidiger zu benennen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt, in der Sie einen Verteidiger benennen können. Sollten Sie keinen Verrteidiger benennen, so wird Ihnen einer durch das Gericht bestellt. Hier sollten Sie daher den Strafverteidiger Ihres Vertrauens benennen, damit dieser und nicht ein Ihnen möglicherweise unbekannter Rechtsanwalt durch das Gericht als Pflichtverteidiger bestellt wird.

Wenn Sie eine solche Aufforderung nicht erhalten haben, scheint das Gericht aus der Gerichtsakte keinen Fall der notwendigen Verteidigung zu erkennen. Dennoch sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Beauftragung ist zwar mit Kosten verbunden, doch kann ein Rechtsanwalt der schwerpunktmäßig im Strafrecht – wird zum Beispiel durch die von der Rechtsanwaltskammer erklärte Berechtigung zum Tragen des Titels Fachanwalt für Strafrecht nachgewiesen – tätig ist, beurteilen, ob und welche Art der Verteidigung in Ihrem Falle erfolgversprechend ist. Nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht. Nur dieser kann nach der Einsicht die Beweislage einschätzen.

Weiter werden Sie zumeist aufgefordert, Beweis innerhalb einer Frist zu erheben. Ob und wie solche Beweise zu erheben sind, kann nur ein aktenkundiger Strafverteidiger einschätzen. Sie sollten sich somit unbedingt mit unserem Büro in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne!

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Strafrecht

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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Sibylle Heiligmann

Die Kanzlei hat in meinem Fall sehr gute Arbeit geleistet. Ich würde diese in Zukunft immer wieder aufsuchen und auch weiterempfehlen!

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Tom Bur

Herr Hanses vertat mich kompetent und effektiv; er beschrieb die möglichen Optionen konkret und teilte seine Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren mit. Die Erfolgsaussichten beurteilte er realistisch und definierte klar die Voraussetzungen. Die Kooperation zwischen Mandat und Anwalt empfand ich optimal, da sie auf das Wesentliche konzentriert war und das Ergebnis entsprach meine Erwartungen. Fazit: Ich kann Herr Hanses in seinem Fachgebiet voll und ganz empfehlen!

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Hilke Haak

Gute und ehrliche Beratung! Man kann alles fragen und hat immer das Gefühl dabei, Ihnen vertrauen zu können und gut beraten zu sein. Auch die Damen am Empfang sind sehr nett und kümmern sich um einen. Ihre ganze Kanzlei würde ich jederzeit weiterempfehlen.

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Alfred Freese

Verkehrsunfall mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer von A. F. für Dr. Hanses und Kollegen am 01.06.2022 Da die Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer oft sehr schwierig und kompliziert ist, empfahl meine Werkstatt die Abwicklung in kompetente Hände zu geben. Zum Glück war ich bei Frau RA Kirchhoff in den allerbesten Händen. Ich wurde laufend informiert, telefonisch und per mail. Somit hatte ich ein gutes Gefühl. Sie hat einfach nicht locker gelassen und den Schaden nach viel Schriftverkehr und viel Zeitaufwand bis auf den letzten Cent abrechnen können. Besser geht es einfach nicht. Die Kanzlei ist wirklich eine super Adresse.... 1000 Dank Alfred Freese

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