Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite
Unser Anliegen ist es, Sie bezogen auf Ihren Fall sachgerecht, rechtssicher und kompetent auf sämtlichen Rechtsgebieten zu beraten und vertreten. Zusätzlich offerieren wir Ihnen unsere Kompetenzen, unsere Erfahrung und unser Wissen als Fachanwälte und Notar.
Wir sind vertretungsberechtigt vor allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten, sowie dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesgerichtshof in Strafsachen.
Unser Tätigkeitsfeld erstreckt sich unter anderem auf die unten stehenden Rechtsgebiete.
Unser Service – Ihre Vorteile
Bewertungen
Wissenswertes
Bei einer Beratung wird regelmäßig entsprechend dem Umfang der Beratung abgerechnet. Dies kommt auf den Einzelfall an. Ein Erstberatungsgespräch wird mit höchstens 190 € netto gegenüber einem Verbraucher abgerechnet.
Ja, es ist auch möglich eine Beratung in Form der Beratungshilfe wahrzunehmen. Hierzu bitten wir Sie, einen Beratungshilfeschein bei dem in Ihrem Bezirk zuständigen Amtsgericht, zu beantragen und zu dem Besprechungstermin vorzulegen.
Rechtsgebiete
Wirtschaftsrecht
Insolvenzverfahren, es geht um die Folgen der Bestrafung wegen
Insolvenzstraftat, es geht u. a. um den Vorwurf des Betruges, der
Untreue – Wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und
kompetent!
Arbeitsrecht
kündigen, Ihnen wurde kein Lohn ausgezahlt, Sie begehren ein
Arbeitszeugnis, Sie möchten sich gegen eine Abmahnung wehren
oder Sie haben allgemeine betriebliche und unternehmerische
Fragen – Wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und kompetent!
Testamentsvollstreckung
Zivilrecht
Erbrecht
vermachen, Sie denken Sie haben eine Erbschaft gemacht oder Sie wollen
eine Auskunft über Ihren Pflichtteilsanspruch erhalten – Wir beraten
und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und kompetent!
Verkehrsrecht
Anhörungsbogen erhalten, Ihnen soll die Fahrerlaubnis entzogen
werden – Wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und
kompetent!
Strafrecht
Bußgeldhilfe
Familienrecht
begehren Unterhalt für sich oder Ihre Kinder, Sie möchten eine
Sorgerechts- oder Umgangsentscheidung, Sie begehren den
Ausgleich des ehelichen Zugewinns oder den Erlass einer
Gewaltschutzanordnung – Wir beraten und vertreten Sie umfassend, sachbezogen und kompetent!