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Rechtsanwalt für Strafrecht

Sie haben eine Vorladung als Beschuldigter, einen Strafbefehl, eine Anklageschrift erhalten, gegen Sie wurden ein Haftbefehl erlassen oder Sie sind Opfer einer Straftat – schnelles kompetentes Handeln ist nun dringend erforderlich! Rufen Sie uns unter 0491 15255 oder 15256 In dringenden Notfällen sind wir auch unter 0171/6400761 erreichbar.

“Reden ist Silber, Schweigen ist Gold!”

Mit diesem Zitat kann einfach und plastisch der wichtigste Grundsatz der Strafverteidigung veranschaulicht werden. Sie haben zu jeder Zeit das Recht zu Schweigen und müssen zu keiner Zeit aktiv an den Ermittlungen mitwirken. Dieser Grundsatz (“nemo tenetur se ipsum accusare”) ist zunächst die bedeutendste und wichtigste Handlungsanordnung. Neben diesem Recht haben Sie zu jedem Zeitpunkt das Recht einen Rechtsanwalt zu kontaktieren. Gerade in der direkten Konfrontation mit der Polizei sollten Sie von diesem Recht Gebrauch machen.

“Strafverteidigung ist Kampf. Kampf um die Rechte des Beschuldigten im Widerstreit mit den Organen des Staates, die dem Auftrag zur Verfolgung von Straftaten zu genügen haben”
so Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers

Die Strafverteidigung teilt sich in Strafrecht und Ordnungswidrigkeitsrecht. Die Grundsätze des Strafverfahrens finden somit nicht nur bei dem Vorwurf einer Straftat, sondern eben auch im Ordnungswidrigkeitsrecht Anwendung. Sollte Ihnen eine Ordnungswidrigkeit oder eine Verkehrsordnungswidrigkeit zur Last gelegt werden, gelten die gleichen Grundsätze. Die speziellen Handlungs- und Verteidigungsmöglichkeiten wollen wir nachfolgend vertiefen.

Das Strafverfahren teilt sich in

  1. das Ermittlungsverfahren,
  2. das Zwischenverfahren,
  3. die Hauptverhandlung,
  4. das Rechtsmittel
  5. und die Strafvollstreckung.

Wir sind in all den vorbenannten Bereichen für Sie tätig. Insbesondere sollten Sie uns  – oder einen anderen Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht bzw. Strafverteidiger Ihrer Wahl – unbedingt aufsuchen, wenn Sie einen der folgenden Eingriffe in Ihre Rechte feststellen:

Wir sind sowohl als Strafverteidiger, als auch als Nebenklagevertreter tätig. Wir verteidigen und vertreten Sie gegen jegliche Delikte und Tatvorwürfe.

Die Strafvorschriften finden sich im Strafgesetzbuch (StGB), sowie in zahlreichen Nebengesetzen. Die wichtigsten Nebengesetze sind das Gesetz über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG), worin die Strafbarkeit bspw. der Einfuhr von Betäubungmitteln oder auch das Handeltreiben unter Strafe gestellt ist. Ergänzt wird das Verfahrensrecht der Strafprozessordnung (StPO) durch das Jugendgerichtsgesetz (JGG), wenn es in dem Strafverfahren um die strafrechtliche Verantwortung eines Jugendlichen oder eines Heranwachsen geht. Weiter soll im folgenden der Gang des Verfahrens erklärt werden. Sie finden zusätzlich hinweise zu den speziellen Verfahren und häufigsten Tatvorwürfen.

Unser Fachanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Fachanwalt für Strafrecht

Anfrage

Bewertungen aus anwalt.de

Vielen Dank für die brillante Beratung im Strafrecht! Die Ermittlungen sind nach dem ersten Schreiben sofort eingestellt worden. Gerne und immer wieder!

C. H.Strafrecht

Nach mehrmaliger Zusammenarbeit in unterschiedlichsten Angelegenheiten für mich mit Abstand die beste Kanzlei.
Kann ich nur weiterempfehlen TOP

R. G.Strafrecht

Ich muss schon sagen "Einfach nur Spitzenklasse" !!!
Herr Kai Timo Hanses hat nachdem mein erster Anwalt sein Mandat abgegeben hat, in kürzester Vorlaufzeit (2 Wochen) in der Geschäftnr, wo meine Person verwickelt war, mit Erfahrung , Raffinesse & kompetenter Sachkundigkeit in der Verhandlung für das von mir erwünschte Urteil gesorgt.
Vorbehaltlos zu empfehlen.

M. F.Strafrecht

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Sofort Hilfe vom Anwalt
umfassend & kompetent

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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Sibylle Heiligmann

Die Kanzlei hat in meinem Fall sehr gute Arbeit geleistet. Ich würde diese in Zukunft immer wieder aufsuchen und auch weiterempfehlen!

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Tom Bur

Herr Hanses vertat mich kompetent und effektiv; er beschrieb die möglichen Optionen konkret und teilte seine Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren mit. Die Erfolgsaussichten beurteilte er realistisch und definierte klar die Voraussetzungen. Die Kooperation zwischen Mandat und Anwalt empfand ich optimal, da sie auf das Wesentliche konzentriert war und das Ergebnis entsprach meine Erwartungen. Fazit: Ich kann Herr Hanses in seinem Fachgebiet voll und ganz empfehlen!

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Hilke Haak

Gute und ehrliche Beratung! Man kann alles fragen und hat immer das Gefühl dabei, Ihnen vertrauen zu können und gut beraten zu sein. Auch die Damen am Empfang sind sehr nett und kümmern sich um einen. Ihre ganze Kanzlei würde ich jederzeit weiterempfehlen.

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Alfred Freese

Verkehrsunfall mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer von A. F. für Dr. Hanses und Kollegen am 01.06.2022 Da die Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer oft sehr schwierig und kompliziert ist, empfahl meine Werkstatt die Abwicklung in kompetente Hände zu geben. Zum Glück war ich bei Frau RA Kirchhoff in den allerbesten Händen. Ich wurde laufend informiert, telefonisch und per mail. Somit hatte ich ein gutes Gefühl. Sie hat einfach nicht locker gelassen und den Schaden nach viel Schriftverkehr und viel Zeitaufwand bis auf den letzten Cent abrechnen können. Besser geht es einfach nicht. Die Kanzlei ist wirklich eine super Adresse.... 1000 Dank Alfred Freese

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