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FAQ

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten direkt auf einem Blick. Hier erfahren Sie, über welche Summe sich die Kosten einer Beratung verlaufen, aber auch ob es Möglich ist eine Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.

Welche Kosten fallen bei einer Beratung an?

Bei einer Beratung wird regelmäßig entsprechend dem Umfang der Beratung abgerechnet. Dies kommt auf den Einzelfall an. Ein Erstberatungsgespräch wird mit höchstens 190 € gegenüber einem Verbraucher abgerechnet.

Kann die Beratung durch Beratungshilfe in Anspruch genommen werden?

Ja, es ist auch möglich eine Beratung in Form der Beratungshilfe wahrzunehmen. Hierzu bitten wir Sie, einen Beratungshilfeschein bei dem in Ihrem Bezirk zuständigen Amtsgericht, zu beantragen und zu dem Besprechungstermin vorzulegen.

Ist es möglich Prozesskostenhilfe in Anspruch zunehmen?

Es ist Möglich zur Führung eines Prozesses die sog. Prozesskostenhilfe in Anspruch zunehmen. Oftmals wird die Prozesskostenhilfe als “Armenrecht” bezeichnet. Zur Gewährung muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen und die Klage/der Antrag darf nicht erfolglos und mutwillig sein. Voraussetzung ist das sog. Prozesskostenhilfe Formular, welches hier zu finden ist oder durch uns ausgehändigt wird.

Bewertungen
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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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Sibylle Heiligmann

Die Kanzlei hat in meinem Fall sehr gute Arbeit geleistet. Ich würde diese in Zukunft immer wieder aufsuchen und auch weiterempfehlen!

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Tom Bur

Herr Hanses vertat mich kompetent und effektiv; er beschrieb die möglichen Optionen konkret und teilte seine Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren mit. Die Erfolgsaussichten beurteilte er realistisch und definierte klar die Voraussetzungen. Die Kooperation zwischen Mandat und Anwalt empfand ich optimal, da sie auf das Wesentliche konzentriert war und das Ergebnis entsprach meine Erwartungen. Fazit: Ich kann Herr Hanses in seinem Fachgebiet voll und ganz empfehlen!

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Hilke Haak

Gute und ehrliche Beratung! Man kann alles fragen und hat immer das Gefühl dabei, Ihnen vertrauen zu können und gut beraten zu sein. Auch die Damen am Empfang sind sehr nett und kümmern sich um einen. Ihre ganze Kanzlei würde ich jederzeit weiterempfehlen.

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Alfred Freese

Verkehrsunfall mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer von A. F. für Dr. Hanses und Kollegen am 01.06.2022 Da die Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer oft sehr schwierig und kompliziert ist, empfahl meine Werkstatt die Abwicklung in kompetente Hände zu geben. Zum Glück war ich bei Frau RA Kirchhoff in den allerbesten Händen. Ich wurde laufend informiert, telefonisch und per mail. Somit hatte ich ein gutes Gefühl. Sie hat einfach nicht locker gelassen und den Schaden nach viel Schriftverkehr und viel Zeitaufwand bis auf den letzten Cent abrechnen können. Besser geht es einfach nicht. Die Kanzlei ist wirklich eine super Adresse.... 1000 Dank Alfred Freese

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