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Scheidung

Die Scheidung kann bei dem zuständigen Familiengericht beantrag werden, wenn die Voraussetzungen der §§ 1564 ff. BGB vorliegen. Es muss somit ein Scheitern der ehelichen Gemeinschaft vorliegen. Die eheliche Lebensgemeinschaft darf somit nicht mehr bestehen und eine Wiederherstellung der Lebensgemeinschaft darf nicht erwartet werden.

Um Ihre Scheidung zu beantragen oder aktiv im Scheidungsverfahren selbst Anträge zu stellen, benötigt man zwingend einen Rechtsanwalt. Es gilt somit der sogenannte Postulationszwang, d.h. ein Antrag ist durch den Anwalt / die Anwälte gerichtlich zu stellen. Das Gerichtsverfahren kann im Scheidungsverfahren auch durch nur einen Anwalt eingereicht und durchgeführt werden. Für die Einreichung eines Scheidungsantrags benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch
  • Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
  • Auskunft zum Versorgungsausgleich
  • Ehevertrag (falls vorhanden)
  • Vereinbarung zur Regelung der Trennungs- und Scheidungsfolgen (falls vorhanden)

Zur Berechnung der Kosten des Verfahrens sowie ggfls. zur Berechnung von Kindes- und Trennungsunterhalt können Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Steuerbescheide ebenfalls nützlich sein.

Im Falle der Scheidung kann ein Antrag auf Verfahrenskostenhilfe gestellt werden, wenn die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Der Versorgungausgleich, d.h. der Ausgleich der während der Ehe erwirtschafteten Rentenanwartschaften, ist eine zwingende Scheidungsfolgesache. Es ist aber darüber hinaus möglich, sämtliche familienrechtlichen Ansprüche in dem Scheidungsverfahren als Verbund anhängig zu machen. Das Verfahren wird so kostengünstiger, dauert jedoch länger bis zur endgültigen Bescheidung durch den Familienrichter oder die -richterin. Grundsätzlich ist das Verbundverfahren im Wege der Verfahrenskostenhilfe zu wählen.

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Scheidungen

Anfrage

Bewertungen auf anwalt.de

Die Kanzlei ist wirklich zu empfehlen.
Ich wurde von Herrn Kai Timo Hanses bei meiner Scheidung sehr gut beraten und durch die Scheidung geführt.

R. M.Scheidung

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P. H.Scheidung

Kai-Timo Hanses hat mir in meiner Scheidungssache sehr geholfen und mich gut beraten. Und auch in einer anderen Angelegenheit hat er mich unterstützt.
Auch sehr kurzfristig konnte ich in seiner Kanzlei Rat suchen.
Ich würde ihn unbedingt weiter empfehlen.

G. M.Scheidung

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5 Sehr gut
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Reiner Schmidt

Schon etwas überfällig, aber nicht vergessen Mir wurde vor einigen Monaten telefonisch sehr guter und nützlicher Rat gegeben. Ich bin ehrlich und gut beraten worden. Man hat sich viel Zeit genommen und, bestimmt nicht üblich, für die Beratung kein Honorar verlangt . Vielen Dank noch einmal 👍👍 Und viel Erfolg weiterhin 🔆

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Telefonische Beratung erhalten, sehr ausführlich und verständlich. Alle Fragen beantwortet. Wir sind sehr zufrieden.

Christian Hemmen

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Wenke Möller

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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