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Zwischenverfahren

Im Zwischenverfahren entscheidet das Gericht über die Eröffnung der Anklage (vgl. § 207 StPO). Hier prüft das Gericht neben der sachlichen und örtlichen Zuständigkeit, auch die Anklage selbst (vgl. § 201 StPO). Das Gericht filtert hierbei unnötige Hauptverfahren aus und fordert ggf. die Staatsanwaltschaft auf die Anklageschrift zu verbessern oder gar einzustellen. Ist die Anklageschrift nicht zu eröffnen, hat das Gericht den Beschluss dem Angeschuldigten mitzuteilen (vgl. § 204 Abs. 2 StPO).

Hält das Gericht die Anklageschrift für ausreichend, lässt sie diese durch eine Beschluss zu (vgl. § 207 StPO). Hierbei kann es auch die Anklage nur teilweise eröffnen, Teile abtrennen, abweichende rechtliche Würdigungen anstellen oder die Anklage gar beschränken oder erweitern. Mit der Zulassung der Anklageschrift wird der Prozessstoff auf den angeklagten Tatsachenvorwurf begrenzt und das rechtliche Thema umschrieben. Das Gericht kann im Nachhinein die rechtliche Tatbewertung nur unter den Voraussetzungen des § 265 StPO ändern. Dies erfordert in aller Regel einen rechtlichen Hinweis durch das Gericht.

Das Gericht kann ebenfalls weitere Aufklärung durch Erhebung weiterer Beweismittel anordnen (§ 202 StPO). Ferner besitzt das Gericht die Ermächtigung, das Verfahren vorläufig einzustellen, sei es wegen der längeren Abwesenheit des Angeschuldigten (§ 205 StPO), wegen eines Verfahrenshindernisses (§ 206a StPO) oder wegen einer Gesetzesänderung (§ 206b StPO).

Verteidigungsmöglichkeiten im Zwischenverfahren auszuschöpfen ist häufig sehr zielführend, da hier erste rechtliche und tatsächliche Würdigungen durch das Gericht vorgenommen werden. Die Möglichkeiten der Verteidigung gerade in schwierigen Sach- und Rechtsfragen können durch einen geschulten Strafverteidiger erkannt und Fehler der Ermittlungsbehörden gegenüber dem Gericht benannt werden. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaften zumeist erheblich überlastet sind, finden sich immer wieder Anklageschriften, die mit rechtlichen und tatsächlichen Fehlern belastet sind.

Es empfiehlt sich daher dringenst einen Strafverteidiger aufzusuchen, um die vorbenannten Würdigungen und Prüfungen durchzuführen. Ein Rechtsanwalt, welcher nur unregelmäßig im Strafrecht tätig ist, wird zu allermeist die vorbenannten Fehler nicht oder nur vereinzelt entdecken. Andersherum ist mit dem Gericht ein Gegenspieler/Mitspieler mit den Entscheidungen betraut, welchem Sie auf Augenhöhe begegnen sollten!

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Fachanwalt für Strafrecht

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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Sibylle Heiligmann

Die Kanzlei hat in meinem Fall sehr gute Arbeit geleistet. Ich würde diese in Zukunft immer wieder aufsuchen und auch weiterempfehlen!

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Tom Bur

Herr Hanses vertat mich kompetent und effektiv; er beschrieb die möglichen Optionen konkret und teilte seine Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren mit. Die Erfolgsaussichten beurteilte er realistisch und definierte klar die Voraussetzungen. Die Kooperation zwischen Mandat und Anwalt empfand ich optimal, da sie auf das Wesentliche konzentriert war und das Ergebnis entsprach meine Erwartungen. Fazit: Ich kann Herr Hanses in seinem Fachgebiet voll und ganz empfehlen!

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Hilke Haak

Gute und ehrliche Beratung! Man kann alles fragen und hat immer das Gefühl dabei, Ihnen vertrauen zu können und gut beraten zu sein. Auch die Damen am Empfang sind sehr nett und kümmern sich um einen. Ihre ganze Kanzlei würde ich jederzeit weiterempfehlen.

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Alfred Freese

Verkehrsunfall mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer von A. F. für Dr. Hanses und Kollegen am 01.06.2022 Da die Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer oft sehr schwierig und kompliziert ist, empfahl meine Werkstatt die Abwicklung in kompetente Hände zu geben. Zum Glück war ich bei Frau RA Kirchhoff in den allerbesten Händen. Ich wurde laufend informiert, telefonisch und per mail. Somit hatte ich ein gutes Gefühl. Sie hat einfach nicht locker gelassen und den Schaden nach viel Schriftverkehr und viel Zeitaufwand bis auf den letzten Cent abrechnen können. Besser geht es einfach nicht. Die Kanzlei ist wirklich eine super Adresse.... 1000 Dank Alfred Freese

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