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Mit der Komplexität der Scheidung überfordert?

Wir führen Sie durch den Prozess der einvernehmlichen Scheidung, damit Sie von schnellen Ergebnissen, fairen Kosten und minimiertem Konfliktrisiko profitieren können.

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Haben Sie Kinder?

JaNein

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Warum eine einvernehmliche Scheidung mit Hanses und Kollegen?

Komplexität des Familienrechts

Vertretung Ihrer Interessen

Rechtssicherheit

Zeit- und Kostenersparnis

Emotionale Unterstützung

Stressreduzierung

So funktioniert es

Schritt 1:

Vorbereitung des Scheidungsbegehrens

Sobald die Entscheidung, die Ehe zu beenden gefallen ist, besteht der erste Schritt darin, alles für das Scheidungsbegehren (den Antrag auf Scheidung beim Familiengericht) vorzubereiten. Hierbei werden alle relevanten Scheidungsfolgen zunächst mit Ihrem Anwalt besprochen. Alle Termine können in der Kanzlei, per Telefon oder online durchgeführt werden. Sofern notwendig können Scheidungsfolgen auch geregelt werden

Schritt 2:

Einreichung des Scheidungsantrags

Sobald alle Regelungen getroffen sind und das Trennungsjahr sich seinem Ende zuneigt, bereitet Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag vor und reicht diesen beim zuständigen Gericht ein.

Schritt 3:

Ablauf des Scheidungsprozesses

Mit der Antragstellung auf Ehescheidung beginnt der eigentliche Scheidungsablauf. Das Gericht übermittelt im nächsten Schritt den Scheidungsantrag an den Gegner sowie den Versorgungsausgleich an beide Parteien und gibt diesen eine Möglichkeit, dem Scheidungsbegehren zu widersprechen oder eigenständige Anträge zu stellen.

Schritt 4:

Gerichtstermin

Am Tag des Gerichtstermins erscheinen beide Ehepartner vor Gericht und ein Richter hört noch einmal die Parteien an. Zu diesem Zeitpunkt ist der absolut letztmögliche Zeitpunkt gekommen, die Scheidung einseitig oder im Einvernehmen zu stoppen.

Schritt 5:

Scheidungsbeschluss

Besteht am Ende des Gerichtstermins keine Veranlassung für weitere Termine, so erklärt der zuständige Richter den Scheidungsbeschluss, der den Eheleuten in Schriftform zugestellt wird. Die einvernehmliche Scheidung ist zu diesem Zeitpunkt vollzogen, jedoch noch nicht rechtskräftig. Erst nach Ablauf einer 1-Monats Frist ergeht der Scheidungsbeschluss in Rechtskraft und die Ehe ist geschieden sofern beide Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten.

Ihr Anwalt

Kai-Timo Hanses

Rechtsanwalt und Fachanwalt

Fachanwaltschaft:
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
Mehr Infos

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff "Scheidung im Einvernehmen" bezeichnet auch die Möglichkeit einer Scheidung auf gemeinsames Begehren.

  • Für eine einvernehmliche Scheidung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: das Scheitern der Ehe und ein erfolgreiches Trennungsjahr

  • Damit ein Scheidungsantrag im Einvernehmen gestellt werden kann, müssen beide Ehepartner einer Auflösung der Ehe zustimmen

  • Die einvernehmliche Scheidung kann innerhalb von 3 bis 6 Monaten durchgeführt werden.

  • Der Antragsteller ist verpflichtet, einen Anwalt hinzuzuziehen.

  • Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung auf etwa 2.000 €.

  • Es ist möglich, dass jederzeit bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil Einspruch oder Widerspruch gegen das Scheidungsbegehren eingelegt werden kann.

Der Begriff "Scheidung im Einvernehmen" bezeichnet auch die Möglichkeit einer Scheidung auf gemeinsames Begehren.

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: das Scheitern der Ehe und ein erfolgreiches Trennungsjahr

Damit ein Scheidungsantrag im Einvernehmen gestellt werden kann, müssen beide Ehepartner einer Auflösung der Ehe zustimmen

Die einvernehmliche Scheidung kann innerhalb von 3 bis 6 Monaten durchgeführt werden.

Der Antragsteller ist verpflichtet, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung auf etwa 2.000 €.

Es ist möglich, dass jederzeit bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil Einspruch oder Widerspruch gegen das Scheidungsbegehren eingelegt werden kann.

Noch etwas unklar?

Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen beide Partner die Ehe beenden wollen und ein Trennungsjahr einhalten. Alle Scheidungsfolgen müssen geregelt sein und ein Anwalt muss den Scheidungsantrag einreichen.

Wie lange dauert der Prozess einer einvernehmlichen Scheidung?

Der Prozess einer einvernehmlichen Scheidung dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten, nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Dies kann jedoch variieren, abhängig von den spezifischen Umständen und der Arbeitsbelastung des Gerichts.

Was passiert, wenn wir uns während des Prozesses nicht mehr einig sind?

Falls keine Einigung erzielt wird, können  die strittigen Punkte auch gerichtlich gelten gemacht werden. Dies kann den Prozess verlängern und teurer machen.

Wie wird das Sorgerecht für unsere Kinder geregelt?

In Deutschland behalten in der Regel beide Eltern nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Was passiert mit unseren Rentenansprüchen?

Bei einer Scheidung in Deutschland wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig geteilt werden. Dies betrifft gesetzliche, private und betriebliche Renten. Abweichungen sind durch einen notariell beurkundeten Vertrag möglich.

Wie hoch sind die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung?

Die genauen Kosten hängen von der Komplexität der Vereinbarungen ab, die getroffen werden müssen. Sie können jetzt ihr Angebot berechnen lassen:

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Brauchen wir beide einen Anwalt oder reicht ein Anwalt für uns beide?

In Deutschland muss mindestens ein Anwalt den Scheidungsantrag einreichen, beide Partner benötigen jedoch nicht jeweils einen eigenen Anwalt. Bei strittigen Punkten kann es jedoch ratsam sein, dass jeder Partner einen eigenen Anwalt hat.

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Bewertungen
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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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Sibylle Heiligmann

Die Kanzlei hat in meinem Fall sehr gute Arbeit geleistet. Ich würde diese in Zukunft immer wieder aufsuchen und auch weiterempfehlen!

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Tom Bur

Herr Hanses vertat mich kompetent und effektiv; er beschrieb die möglichen Optionen konkret und teilte seine Erfahrungen aus ähnlichen Verfahren mit. Die Erfolgsaussichten beurteilte er realistisch und definierte klar die Voraussetzungen. Die Kooperation zwischen Mandat und Anwalt empfand ich optimal, da sie auf das Wesentliche konzentriert war und das Ergebnis entsprach meine Erwartungen. Fazit: Ich kann Herr Hanses in seinem Fachgebiet voll und ganz empfehlen!

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Hilke Haak

Gute und ehrliche Beratung! Man kann alles fragen und hat immer das Gefühl dabei, Ihnen vertrauen zu können und gut beraten zu sein. Auch die Damen am Empfang sind sehr nett und kümmern sich um einen. Ihre ganze Kanzlei würde ich jederzeit weiterempfehlen.

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Alfred Freese

Verkehrsunfall mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer von A. F. für Dr. Hanses und Kollegen am 01.06.2022 Da die Abwicklung eines Verkehrsunfalles mit einem niederländischen Verkehrsteilnehmer oft sehr schwierig und kompliziert ist, empfahl meine Werkstatt die Abwicklung in kompetente Hände zu geben. Zum Glück war ich bei Frau RA Kirchhoff in den allerbesten Händen. Ich wurde laufend informiert, telefonisch und per mail. Somit hatte ich ein gutes Gefühl. Sie hat einfach nicht locker gelassen und den Schaden nach viel Schriftverkehr und viel Zeitaufwand bis auf den letzten Cent abrechnen können. Besser geht es einfach nicht. Die Kanzlei ist wirklich eine super Adresse.... 1000 Dank Alfred Freese

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