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Mit der Komplexität der Scheidung überfordert?

Wir führen Sie durch den Prozess der einvernehmlichen Scheidung, damit Sie von schnellen Ergebnissen, fairen Kosten und minimiertem Konfliktrisiko profitieren können.

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Warum eine einvernehmliche Scheidung mit Hanses und Kollegen?

Komplexität des Familienrechts

Vertretung Ihrer Interessen

Rechtssicherheit

Zeit- und Kostenersparnis

Emotionale Unterstützung

Stressreduzierung

So funktioniert es

Schritt 1:

Vorbereitung des Scheidungsbegehrens

Sobald die Entscheidung, die Ehe zu beenden gefallen ist, besteht der erste Schritt darin, alles für das Scheidungsbegehren (den Antrag auf Scheidung beim Familiengericht) vorzubereiten. Hierbei werden alle relevanten Scheidungsfolgen zunächst mit Ihrem Anwalt besprochen. Alle Termine können in der Kanzlei, per Telefon oder online durchgeführt werden. Sofern notwendig können Scheidungsfolgen auch geregelt werden

Schritt 2:

Einreichung des Scheidungsantrags

Sobald alle Regelungen getroffen sind und das Trennungsjahr sich seinem Ende zuneigt, bereitet Ihr Rechtsanwalt den Scheidungsantrag vor und reicht diesen beim zuständigen Gericht ein.

Schritt 3:

Ablauf des Scheidungsprozesses

Mit der Antragstellung auf Ehescheidung beginnt der eigentliche Scheidungsablauf. Das Gericht übermittelt im nächsten Schritt den Scheidungsantrag an den Gegner sowie den Versorgungsausgleich an beide Parteien und gibt diesen eine Möglichkeit, dem Scheidungsbegehren zu widersprechen oder eigenständige Anträge zu stellen.

Schritt 4:

Gerichtstermin

Am Tag des Gerichtstermins erscheinen beide Ehepartner vor Gericht und ein Richter hört noch einmal die Parteien an. Zu diesem Zeitpunkt ist der absolut letztmögliche Zeitpunkt gekommen, die Scheidung einseitig oder im Einvernehmen zu stoppen.

Schritt 5:

Scheidungsbeschluss

Besteht am Ende des Gerichtstermins keine Veranlassung für weitere Termine, so erklärt der zuständige Richter den Scheidungsbeschluss, der den Eheleuten in Schriftform zugestellt wird. Die einvernehmliche Scheidung ist zu diesem Zeitpunkt vollzogen, jedoch noch nicht rechtskräftig. Erst nach Ablauf einer 1-Monats Frist ergeht der Scheidungsbeschluss in Rechtskraft und die Ehe ist geschieden sofern beide Ehegatten auf Rechtsmittel verzichten.

Ihr Anwalt

Kai-Timo Hanses

Rechtsanwalt und Fachanwalt

Fachanwaltschaft:
  • Fachanwalt für Strafrecht
  • Fachanwalt für Familienrecht
Mehr Infos

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff "Scheidung im Einvernehmen" bezeichnet auch die Möglichkeit einer Scheidung auf gemeinsames Begehren.

  • Für eine einvernehmliche Scheidung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: das Scheitern der Ehe und ein erfolgreiches Trennungsjahr

  • Damit ein Scheidungsantrag im Einvernehmen gestellt werden kann, müssen beide Ehepartner einer Auflösung der Ehe zustimmen

  • Die einvernehmliche Scheidung kann innerhalb von 3 bis 6 Monaten durchgeführt werden.

  • Der Antragsteller ist verpflichtet, einen Anwalt hinzuzuziehen.

  • Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung auf etwa 2.000 €.

  • Es ist möglich, dass jederzeit bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil Einspruch oder Widerspruch gegen das Scheidungsbegehren eingelegt werden kann.

Der Begriff "Scheidung im Einvernehmen" bezeichnet auch die Möglichkeit einer Scheidung auf gemeinsames Begehren.

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen zwei Voraussetzungen erfüllt sein: das Scheitern der Ehe und ein erfolgreiches Trennungsjahr

Damit ein Scheidungsantrag im Einvernehmen gestellt werden kann, müssen beide Ehepartner einer Auflösung der Ehe zustimmen

Die einvernehmliche Scheidung kann innerhalb von 3 bis 6 Monaten durchgeführt werden.

Der Antragsteller ist verpflichtet, einen Anwalt hinzuzuziehen.

Im Durchschnitt belaufen sich die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung auf etwa 2.000 €.

Es ist möglich, dass jederzeit bis zum rechtskräftigen Scheidungsurteil Einspruch oder Widerspruch gegen das Scheidungsbegehren eingelegt werden kann.

Noch etwas unklar?

Was sind die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung?

Für eine einvernehmliche Scheidung müssen beide Partner die Ehe beenden wollen und ein Trennungsjahr einhalten. Alle Scheidungsfolgen müssen geregelt sein und ein Anwalt muss den Scheidungsantrag einreichen.

Wie lange dauert der Prozess einer einvernehmlichen Scheidung?

Der Prozess einer einvernehmlichen Scheidung dauert in der Regel zwischen 3 und 6 Monaten, nachdem der Scheidungsantrag eingereicht wurde. Dies kann jedoch variieren, abhängig von den spezifischen Umständen und der Arbeitsbelastung des Gerichts.

Was passiert, wenn wir uns während des Prozesses nicht mehr einig sind?

Falls keine Einigung erzielt wird, können  die strittigen Punkte auch gerichtlich gelten gemacht werden. Dies kann den Prozess verlängern und teurer machen.

Wie wird das Sorgerecht für unsere Kinder geregelt?

In Deutschland behalten in der Regel beide Eltern nach der Scheidung das gemeinsame Sorgerecht. Bei Uneinigkeit entscheidet das Familiengericht, wobei das Wohl des Kindes im Vordergrund steht.

Was passiert mit unseren Rentenansprüchen?

Bei einer Scheidung in Deutschland wird ein Versorgungsausgleich durchgeführt, bei dem die während der Ehe erworbenen Rentenansprüche hälftig geteilt werden. Dies betrifft gesetzliche, private und betriebliche Renten. Abweichungen sind durch einen notariell beurkundeten Vertrag möglich.

Wie hoch sind die Kosten für eine einvernehmliche Scheidung?

Die genauen Kosten hängen von der Komplexität der Vereinbarungen ab, die getroffen werden müssen. Sie können jetzt ihr Angebot berechnen lassen:

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Brauchen wir beide einen Anwalt oder reicht ein Anwalt für uns beide?

In Deutschland muss mindestens ein Anwalt den Scheidungsantrag einreichen, beide Partner benötigen jedoch nicht jeweils einen eigenen Anwalt. Bei strittigen Punkten kann es jedoch ratsam sein, dass jeder Partner einen eigenen Anwalt hat.

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Bewertungen
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Reiner Schmidt

Schon etwas überfällig, aber nicht vergessen Mir wurde vor einigen Monaten telefonisch sehr guter und nützlicher Rat gegeben. Ich bin ehrlich und gut beraten worden. Man hat sich viel Zeit genommen und, bestimmt nicht üblich, für die Beratung kein Honorar verlangt . Vielen Dank noch einmal 👍👍 Und viel Erfolg weiterhin 🔆

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Sandra Groth

Telefonische Beratung erhalten, sehr ausführlich und verständlich. Alle Fragen beantwortet. Wir sind sehr zufrieden.

Christian Hemmen

Würde am Telefon gut und ehrlich beraten. Ein kurzes kostenloses Gespräch ist auch nicht selbstverständlich. Gerne wieder

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Wenke Möller

Vielen Dank für die ehrliche Einschätzung. Wir sind mit einem Fall an die Kanzlei heran getreten, mit dem wir bei anderen gegen verschlossene Türen gerannt sind. Wir bekamen eine ehrliche Einschätzung unserer Lage, ein hilfreiches Gespräch und einen Lösungsansatz, ohne dass wir uns in hohe Kosten stürzen müssen. Sollten wir nochmals eine Rechtsberatung bzw. Rechtsbeistand benötigen, würden wir uns definitiv an diese Kanzlei wenden.

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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