Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten direkt auf einem Blick. Hier erfahren Sie, über welche Summe sich die Kosten einer Beratung verlaufen, aber auch ob es Möglich ist eine Prozesskostenhilfe in Anspruch zu nehmen.
Welche Kosten fallen bei einer Beratung an?
Bei einer Beratung wird regelmäßig entsprechend dem Umfang der Beratung abgerechnet. Dies kommt auf den Einzelfall an. Ein Erstberatungsgespräch wird mit höchstens 190 € gegenüber einem Verbraucher abgerechnet.
Kann die Beratung durch Beratungshilfe in Anspruch genommen werden?
Ja, es ist auch möglich eine Beratung in Form der Beratungshilfe wahrzunehmen. Hierzu bitten wir Sie, einen Beratungshilfeschein bei dem in Ihrem Bezirk zuständigen Amtsgericht, zu beantragen und zu dem Besprechungstermin vorzulegen.
Ist es möglich Prozesskostenhilfe in Anspruch zunehmen?
Es ist Möglich zur Führung eines Prozesses die sog. Prozesskostenhilfe in Anspruch zunehmen. Oftmals wird die Prozesskostenhilfe als “Armenrecht” bezeichnet. Zur Gewährung muss eine Hilfebedürftigkeit vorliegen und die Klage/der Antrag darf nicht erfolglos und mutwillig sein. Voraussetzung ist das sog. Prozesskostenhilfe Formular, welches hier zu finden ist oder durch uns ausgehändigt wird.