Im Gegensatz zum Rechtsanwalt vertritt der Notar nicht die Interessen einer Partei, sondern aller an dem notariellen Geschäft beteiligten Personen. Bestimmte Rechtsgeschäfte und Tätigkeiten bedürfen der notariellen Mitwirkung. Der Notar hilft den Parteien, ihre Rechtsgeschäfte ausgewogen und rechtssicher zu gestalten. Der Notar übt ein öffentliches Amt aus und nimmt daher staatlich hoheitliche Funktionen wahr. Die Tätigkeit des Notars als Teil der vorsorgenden Rechtspflege dient präventiv zur Vermeidung von Streit und trägt damit auch zur Entlastung der Gerichte, die dem Bereich der nachsorgenden Rechtspflege angehören, bei. Für die Inanspruchnahme von notariellen Tätigkeiten oder bei Fragen nehmen Sie gerne Kontakt zum Notar auf.
Notarielle Tätigkeiten

Notarielle Aufgabengebiete (Beispiele)
Grundstücksrecht nebst WEG und Erbbaurecht
- Grundstückskaufverträge
- Wohnungskaufverträge
- Begründung von Wohnungseigentum
- Grundschuldbestellungen
- Sicherheiten und andere Rechte an Grundstücken
Erbrecht und Vermögensnachfolge
- Testamente und Erbverträge
- Erbscheinverfahren
- Erbausschlagungen
- Erbauseinandersetzungsverträge
- Erbteilübertragungen und Abschichtungsverträge
Vollmachten
- Generalvollmacht
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Registervollmachten
- Individuelle Vollmachten
Familienrecht
- Eheverträge
- Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Güterstandschaukel
- Adoptionen
Gesellschaftsrecht
- Gesellschaftsgründungen
- Unternehmensverträge
- Umwandlungen
- Familiengesellschaften
- Handelsregisteranmeldung
Unternehmensnachfolge
- Unternehmenskaufverträge
- Generationenverträge
- Familiengesellschaften
Vereine
- Gründungen
- Satzungen
- Liquidation von Vereinen
- Anmeldungen von Vereinsregister
Erklärvideo zum Thema Immobilienkauf
Nachstehend finden Sie einen Erklärfilm zum Thema Immobilienkauf.
Erklärvideo zum Thema Vererben und Schenken
Nachstehend finden Sie einen Erklärfilm zum Thema Vererben und Schenken.