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Rechtsanwalt für Familienrecht

Im Familienrecht gilt für uns die Prämisse, für Ihre Lebenssituation den größtmöglichen Erfolgsweg zu finden. Der Beruf des Anwalts ist gerade im Fachgebiet der Familien- und Scheidungsanwälte einem besonderen Spannungsverhältnis unterworfen. Es ist hierbei teilweise auf einvernehmliche Lösungen hinzuwirken, in anderen Fällen ist das sofortige gerichtliche Einschreiten erforderlich. Gerade Letzteres ist meist mit teuren und langwierigen Verfahren verbunden. Wir beraten und vertreten Sie stets in Ihrem Interesse und geben uns dieses als Hauptaufgabe.

Unsere Leistungen im Familien- und Scheidungsrecht als Rechtsanwälte und Fachanwalt für Familienrecht betreffen die Bereiche:

  • Einvernehmliche Scheidung
  • Scheidung
  • Kindesunterhalt
  • Ehegattenunterhalt
  • Zugewinnausgleich
  • Vermögensauseinandersetzung gem. § 426 BGB
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsregelungen
  • Hausrat und Ehewohnung
  • Versorgungsausgleich
  • Eheverträge
  • Internationales Familienrecht
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaften
  • Eingetragene Lebenspartnerschaften

Als Fachanwalt für Familienrecht und Rechtsanwälte mit dem Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht und Scheidungsrecht beraten und vertreten wir Sie kompetent, fachkundig und engagiert, bezogen auf Ihr Interesse bei Ihrer Trennung oder Scheidung und in allen Bereichen des Familienrechts. Wir prüfen Ihre Ansprüche auf Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Zugewinn und in anderen Vermögensauseinandersetzungen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Das Familienrecht ist im vierten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) nämlich in den §§ 1297 ff. BGB geregelt. Nebenher finden sich Ergänzungen zur Lebenspartnerschaft in dem LPartG. Die prozessrechtlichen Normen finden sich im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) sowie Ergänzungen in der Zivilprozessordnung (ZPO). Familiensachen sind in § 111 FamFG geregelt, sie umfassen im Einzelnen: Ehesachen, Kindschaftssachen, Abstammungssachen, Adoptionssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen, Gewaltschutzsachen, Versorgungsausgleichssachen, Unterhaltssachen, Güterrechtssachen, sonstige Familiensachen und Lebenspartnerschaftssachen.

Im Zuge der Reformen des Familienrechts sind die Familiensachen aus dem FGG in das FamFG verlagert worden. Im FamFG finden sich besondere Bezeichnungen, welche die Familiensachen von den der ZPO unterliegenden Sachen abgrenzen. Beispielsweise ändert das FamFG die Bezeichnungen der ZPO; hier wird eben von Beteiligten, Antragsstellern, Antragsgegnern und Betroffenen gesprochen. Auch resultiert im Familienrecht aus den Eingriffsmöglichkeiten des Jugendamtes als behördliche Aufsicht die Statuierung von besonderen Beteiligten, welche der ZPO fremd sind. Darüber hinaus existieren aufgrund der gebotenen Eile, beispielsweise in Kindschaftssachen, Eilverfahren in Form der Eilanordnung neben dem Hauptsacheverfahren. Familiensachen sind trotz ihrer wirtschaftlichen Relevanz bei den Amtsgerichten zu führen. Dies ist insbesondere dem Hintergrund der Nähe des Amtsrichters geschuldet und seinen Handlungsmöglichkeiten. Rechtsmittel Instanz ist das jeweilige Oberlandesgericht im Bezirk des Amtsgerichtes; in unserem Bereich das OLG Oldenburg.

Neben den gesetzlichen Normen finden sich zahlreiche richterrechtliche Bestimmungen, welche “quasi gesetzlich” wirken. Zu den wichtigsten gehören die Düsseldorfer Tabelle, die Leitlinien zur Unterhaltsberechnung der Oberlandesgerichte und die Bremer Tabelle. Diese sind von erheblicher Bedeutung. Gerade die Düsseldorfer Tabelle ist jedem Juristen und den meisten Laien ein Begriff.

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Familienrecht

Anfrage

Bewertungen auf anwalt.de

Die Kanzlei ist wirklich zu empfehlen.
Ich wurde von Herrn Kai Timo Hanses bei meiner Scheidung sehr gut beraten und durch die Scheidung geführt.

R. M.Familienrecht

Herr K.-T. Hanses und seine Kollegen/innen haben mich bei der Ermittlung/Berechnung vom Kindesunterhalt sehr unterstützt. Empfehle diese Kanzlei gerne weiter.

W. H.Familienrecht

Herr Kai-Timo Hanses, hat mich in meiner Scheidungssache vertreten. Durch eine geschickte außergerichtliche Verhandlung habe ich mehr bekommen als angedacht war. Leider war der Nacheheliche Untrhalt nicht durchsetzbar. Er hat mir in einer besonders Schwierigen Lage mit übersicht und Handlungskompetenz geholfen. Ich danke ihm, und würde ihn jedem empfehlen!

P. H.Familienrecht

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Reiner Schmidt

Schon etwas überfällig, aber nicht vergessen Mir wurde vor einigen Monaten telefonisch sehr guter und nützlicher Rat gegeben. Ich bin ehrlich und gut beraten worden. Man hat sich viel Zeit genommen und, bestimmt nicht üblich, für die Beratung kein Honorar verlangt . Vielen Dank noch einmal 👍👍 Und viel Erfolg weiterhin 🔆

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Sandra Groth

Telefonische Beratung erhalten, sehr ausführlich und verständlich. Alle Fragen beantwortet. Wir sind sehr zufrieden.

Christian Hemmen

Würde am Telefon gut und ehrlich beraten. Ein kurzes kostenloses Gespräch ist auch nicht selbstverständlich. Gerne wieder

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Wenke Möller

Vielen Dank für die ehrliche Einschätzung. Wir sind mit einem Fall an die Kanzlei heran getreten, mit dem wir bei anderen gegen verschlossene Türen gerannt sind. Wir bekamen eine ehrliche Einschätzung unserer Lage, ein hilfreiches Gespräch und einen Lösungsansatz, ohne dass wir uns in hohe Kosten stürzen müssen. Sollten wir nochmals eine Rechtsberatung bzw. Rechtsbeistand benötigen, würden wir uns definitiv an diese Kanzlei wenden.

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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