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Anklageschrift

Die Anklage enthält den konkreten Vorwurf der Ihnen von den Strafverfolgungsbehörden gemacht wird. Dieser ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schriftlich dargelegt. Die Anklageschrift ist  Grundlage für die folgende Hauptverhandlung. Es besteht jedoch die Möglichkeit trotz der bereits erfolgten Anklage, dass Verfahren durch eine Einstellung im Zwischenverfahren zu erledigen.

Sie sollten sich so sorgfältig wie möglich mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Hierzu gehört zunächst das Lesen der Anklage und der beigefügten Schreiben. Sie werden nicht selten aufgefordert im Falle der notwendigen Verteidigung einen Wahlverteidiger zu benennen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt, in der Sie einen Verteidiger benennen können. Sollten Sie keinen Verrteidiger benennen, so wird Ihnen einer durch das Gericht bestellt. Hier sollten Sie daher den Strafverteidiger Ihres Vertrauens benennen, damit dieser und nicht ein Ihnen möglicherweise unbekannter Rechtsanwalt durch das Gericht als Pflichtverteidiger bestellt wird.

Wenn Sie eine solche Aufforderung nicht erhalten haben, scheint das Gericht aus der Gerichtsakte keinen Fall der notwendigen Verteidigung zu erkennen. Dennoch sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Beauftragung ist zwar mit Kosten verbunden, doch kann ein Rechtsanwalt der schwerpunktmäßig im Strafrecht – wird zum Beispiel durch die von der Rechtsanwaltskammer erklärte Berechtigung zum Tragen des Titels Fachanwalt für Strafrecht nachgewiesen – tätig ist, beurteilen, ob und welche Art der Verteidigung in Ihrem Falle erfolgversprechend ist. Nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht. Nur dieser kann nach der Einsicht die Beweislage einschätzen.

Weiter werden Sie zumeist aufgefordert, Beweis innerhalb einer Frist zu erheben. Ob und wie solche Beweise zu erheben sind, kann nur ein aktenkundiger Strafverteidiger einschätzen. Sie sollten sich somit unbedingt mit unserem Büro in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne!

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Rechtsanwalt mit Schwerpunkt auf Strafrecht

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Reiner Schmidt

Schon etwas überfällig, aber nicht vergessen Mir wurde vor einigen Monaten telefonisch sehr guter und nützlicher Rat gegeben. Ich bin ehrlich und gut beraten worden. Man hat sich viel Zeit genommen und, bestimmt nicht üblich, für die Beratung kein Honorar verlangt . Vielen Dank noch einmal 👍👍 Und viel Erfolg weiterhin 🔆

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Sandra Groth

Telefonische Beratung erhalten, sehr ausführlich und verständlich. Alle Fragen beantwortet. Wir sind sehr zufrieden.

Christian Hemmen

Würde am Telefon gut und ehrlich beraten. Ein kurzes kostenloses Gespräch ist auch nicht selbstverständlich. Gerne wieder

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Wenke Möller

Vielen Dank für die ehrliche Einschätzung. Wir sind mit einem Fall an die Kanzlei heran getreten, mit dem wir bei anderen gegen verschlossene Türen gerannt sind. Wir bekamen eine ehrliche Einschätzung unserer Lage, ein hilfreiches Gespräch und einen Lösungsansatz, ohne dass wir uns in hohe Kosten stürzen müssen. Sollten wir nochmals eine Rechtsberatung bzw. Rechtsbeistand benötigen, würden wir uns definitiv an diese Kanzlei wenden.

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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