Anklageschrift
Die Anklage enthält den konkreten Vorwurf der Ihnen von den Strafverfolgungsbehörden gemacht wird. Dieser ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht schriftlich dargelegt. Die Anklageschrift ist Grundlage für die folgende Hauptverhandlung. Es besteht jedoch die Möglichkeit trotz der bereits erfolgten Anklage, dass Verfahren durch eine Einstellung im Zwischenverfahren zu erledigen.
Sie sollten sich so sorgfältig wie möglich mit den Vorwürfen auseinandersetzen. Hierzu gehört zunächst das Lesen der Anklage und der beigefügten Schreiben. Sie werden nicht selten aufgefordert im Falle der notwendigen Verteidigung einen Wahlverteidiger zu benennen. Hierzu wird Ihnen eine Frist gesetzt, in der Sie einen Verteidiger benennen können. Sollten Sie keinen Verrteidiger benennen, so wird Ihnen einer durch das Gericht bestellt. Hier sollten Sie daher den Strafverteidiger Ihres Vertrauens benennen, damit dieser und nicht ein Ihnen möglicherweise unbekannter Rechtsanwalt durch das Gericht als Pflichtverteidiger bestellt wird.
Wenn Sie eine solche Aufforderung nicht erhalten haben, scheint das Gericht aus der Gerichtsakte keinen Fall der notwendigen Verteidigung zu erkennen. Dennoch sollten Sie umgehend einen Rechtsanwalt beauftragen. Die Beauftragung ist zwar mit Kosten verbunden, doch kann ein Rechtsanwalt der schwerpunktmäßig im Strafrecht – wird zum Beispiel durch die von der Rechtsanwaltskammer erklärte Berechtigung zum Tragen des Titels Fachanwalt für Strafrecht nachgewiesen – tätig ist, beurteilen, ob und welche Art der Verteidigung in Ihrem Falle erfolgversprechend ist. Nur ein Rechtsanwalt erhält Akteneinsicht. Nur dieser kann nach der Einsicht die Beweislage einschätzen.
Weiter werden Sie zumeist aufgefordert, Beweis innerhalb einer Frist zu erheben. Ob und wie solche Beweise zu erheben sind, kann nur ein aktenkundiger Strafverteidiger einschätzen. Sie sollten sich somit unbedingt mit unserem Büro in Verbindung setzen. Wir beraten Sie gerne!