Haftbefehl
Sollte gegen Sie ein Haftbefehl vorliegen, so haben Sie zwingend einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers Ihrer Wahl!
Der Erlass sowie die Vollziehung eines Haftbefehls sind die wohl intensivsten Eingriffe in Ihr Freiheitsrecht. Um einen solchen Eingriff in Ihr Recht zu rechtfertigen, bedarf es nach der deutschen Strafprozessordnung des Vorliegens eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes.
Der häufigste Fall der Verhaftung ist die Untersuchungshaft. Hier liegt die Inhaftierung und Festnahme vor, ohne das ein Gericht über die Schuld entschieden hat.
Der Gesetzgeber hat aus diesen Gründen besonders strenge Anforderungen normiert, wann die vorbezeichneten Gründe zur Rechtfertigung eines Haftbefehls anzunehmen sind.
Durch versiertes Verteidigerhandeln besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Haftprüfungstermins den Haftbefehl gegen Erfüllung von Auflagen auszusetzen oder gar die Aufhebung des Haftbefehls zu erwirken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Haftbefehl durch eine schriftliche Haftbeschwerde vor einem höheren Gericht anzugreifen.
Falls Sie oder einer Ihrer Angehörigen eine Festnahme über sich ergehen lassen muss, ist schnelles, kompetentes Handeln gefragt. Sie sollten umgehend die Notfallnummer unseres Büros 0171/6400761 kontaktieren und Ihr Recht zu schweigen wahrnehmen, bis der Verteidiger Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann!