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Haftbefehl

Sollte gegen Sie ein Haftbefehl vorliegen, so haben Sie zwingend einen Anspruch auf Bestellung eines Pflichtverteidigers Ihrer Wahl!

Der Erlass sowie die Vollziehung eines Haftbefehls sind die wohl intensivsten Eingriffe in Ihr Freiheitsrecht. Um einen solchen Eingriff in Ihr Recht zu rechtfertigen, bedarf es nach der deutschen Strafprozessordnung des Vorliegens eines dringenden Tatverdachts und eines Haftgrundes.

Der häufigste Fall der Verhaftung ist die Untersuchungshaft. Hier liegt die Inhaftierung und Festnahme vor, ohne das ein Gericht über die Schuld entschieden hat.

Der Gesetzgeber hat aus diesen Gründen besonders strenge Anforderungen normiert, wann die vorbezeichneten Gründe zur Rechtfertigung eines Haftbefehls anzunehmen sind.

Durch versiertes Verteidigerhandeln besteht die Möglichkeit im Rahmen eines Haftprüfungstermins den Haftbefehl gegen Erfüllung von Auflagen auszusetzen oder gar die Aufhebung des Haftbefehls zu erwirken. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Haftbefehl durch eine schriftliche Haftbeschwerde vor einem höheren Gericht anzugreifen.

Falls Sie oder einer Ihrer Angehörigen eine Festnahme über sich ergehen lassen muss, ist schnelles, kompetentes Handeln gefragt. Sie sollten umgehend die Notfallnummer unseres Büros 0171/6400761 kontaktieren und Ihr Recht zu schweigen wahrnehmen, bis der Verteidiger Kontakt zu Ihnen aufnehmen kann!

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Fachanwalt für Strafrecht

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Reiner Schmidt

Schon etwas überfällig, aber nicht vergessen Mir wurde vor einigen Monaten telefonisch sehr guter und nützlicher Rat gegeben. Ich bin ehrlich und gut beraten worden. Man hat sich viel Zeit genommen und, bestimmt nicht üblich, für die Beratung kein Honorar verlangt . Vielen Dank noch einmal 👍👍 Und viel Erfolg weiterhin 🔆

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Sandra Groth

Telefonische Beratung erhalten, sehr ausführlich und verständlich. Alle Fragen beantwortet. Wir sind sehr zufrieden.

Christian Hemmen

Würde am Telefon gut und ehrlich beraten. Ein kurzes kostenloses Gespräch ist auch nicht selbstverständlich. Gerne wieder

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Wenke Möller

Vielen Dank für die ehrliche Einschätzung. Wir sind mit einem Fall an die Kanzlei heran getreten, mit dem wir bei anderen gegen verschlossene Türen gerannt sind. Wir bekamen eine ehrliche Einschätzung unserer Lage, ein hilfreiches Gespräch und einen Lösungsansatz, ohne dass wir uns in hohe Kosten stürzen müssen. Sollten wir nochmals eine Rechtsberatung bzw. Rechtsbeistand benötigen, würden wir uns definitiv an diese Kanzlei wenden.

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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