Skip to main content

Hauptverhandlung

“Da die Hauptverhandlung das Kernstück jedes Strafverfahrens ist, liegt hier das Hauptgewicht der Verteidigungsaufgabe. Ungeachtet der “urteilsprägenden Kraft” des Vorverfahrens kann in der Hauptverhandlung immer noch alles gewonnen oder verloren werden”
so Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers

Der Gang der Hauptverhandlung ist in den §§ 243244 Abs. 1258 und 260 StPO geregelt. Die Hauptverhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache durch den Vorsitzenden, § 243 Abs. 1 S. 1 StPO. Es wird danach durch den Vorsitzenden festgestellt, ob der Angeklagte und der Verteidiger anwesend sind und ob die geladenen Zeugen erschienen sind (§ 243 Abs. 1 S. 2 StPO). Nach der Feststellung der Anwesenheit verlassen die Zeugen den Gerichtssaal. Es folgt die Erklärung zu den persönlichen Verhältnissen ( § 243 Abs. 2 S. 2 StPO). Zu diesen besitzt der Angeklagte kein Aussageverweigerungsrecht. Zu den persönlichen Verhältnissen gehören der Name, die Adresse, das Alter, der Geburtsort, der Schulabschluss und der Familienstand des Angeklagten, eben nicht die Einkommensverhältnisse. Sobald diese Erörterung abgeschlossen ist, wird die Anklage durch den staatsanwaltschaftlichen Sitzungsvertreter verlesen ( § 243 Abs. 3 StPO).

Von aller größter Bedeutung sind die wesentlichen Verfahrensgrundsätze, nämlich der Öffentlichkeitsgrundsatz gem. § 169 GVG, der Mündlichkeitsgrundsatz gem. §§ 261264 StPO und der Unmittelbarkeitsgrundsatz gem. § 250 StPO. Von diesen Grundsätzen darf nur unter strengen Voraussetzungen abgewichen werden.

Grundsätzlich bietet sich eine zweiteilige Besprechung der Hauptverhandlung an und zwar in Einteilung der Hauptverhandlung mit und ohne Verständigung.
1. Die Hauptverhandlung mit Verständigung
Die Hauptverhandlung

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Fachanwalt für Strafrecht

Anfrage

Benötigen Sie eine Rechtsberatung?

Sofort Hilfe vom Anwalt
umfassend & kompetent

0491 15255
Anfrage
Bewertungen
5 Sehr gut
Bewertungen Schließen
Reiner Schmidt

Schon etwas überfällig, aber nicht vergessen Mir wurde vor einigen Monaten telefonisch sehr guter und nützlicher Rat gegeben. Ich bin ehrlich und gut beraten worden. Man hat sich viel Zeit genommen und, bestimmt nicht üblich, für die Beratung kein Honorar verlangt . Vielen Dank noch einmal 👍👍 Und viel Erfolg weiterhin 🔆

Ganze Bewertung lesen
Sandra Groth

Telefonische Beratung erhalten, sehr ausführlich und verständlich. Alle Fragen beantwortet. Wir sind sehr zufrieden.

Christian Hemmen

Würde am Telefon gut und ehrlich beraten. Ein kurzes kostenloses Gespräch ist auch nicht selbstverständlich. Gerne wieder

Ganze Bewertung lesen
Wenke Möller

Vielen Dank für die ehrliche Einschätzung. Wir sind mit einem Fall an die Kanzlei heran getreten, mit dem wir bei anderen gegen verschlossene Türen gerannt sind. Wir bekamen eine ehrliche Einschätzung unserer Lage, ein hilfreiches Gespräch und einen Lösungsansatz, ohne dass wir uns in hohe Kosten stürzen müssen. Sollten wir nochmals eine Rechtsberatung bzw. Rechtsbeistand benötigen, würden wir uns definitiv an diese Kanzlei wenden.

Ganze Bewertung lesen
Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

Ganze Bewertung lesen