Hauptverhandlung
“Da die Hauptverhandlung das Kernstück jedes Strafverfahrens ist, liegt hier das Hauptgewicht der Verteidigungsaufgabe. Ungeachtet der “urteilsprägenden Kraft” des Vorverfahrens kann in der Hauptverhandlung immer noch alles gewonnen oder verloren werden”
so Hans Dahs, Handbuch des Strafverteidigers
