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Strafbefehl

Bitte beachten Sie, dass der Einspruch gegen einen Strafbefehl nur innerhalb von zwei Wochen eingelegt werden kann!

Wenn Sie durch einen Strafbefehl zu einer bestimmten Strafe verurteilt werden sollen, müssen Sie gegen diesen Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls beim zuständigen Gericht Einspruch einlegen. Sollten Sie keinen – oder verspätet, ohne die Möglichkeit durch Vortrag glaubhafter Wiedereinsetzungsgründe die Wiedereinsetzung zu beantragen – Einspruch einlegen, so wird der Strafbefehl rechtskräftig.

Die Verurteilung durch einen Strafbefehl erfolgt durch den zuständigen Richter. Hält dieser die Verurteilung nach Aktenlage für gerechtfertigt, so erlässt er den durch die Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehl.

Durch Einlegung eines Einspruchs gegen den Strafbefehl geht das Verfahren in die  mündliche Hauptverhandlung über.

Sie haben nunmehr die Möglichkeit durch einen Verteidiger (bzw. Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht) Einsicht in die Ermittlungsakte/Gerichtsakte zu erhalten. In einer Beratung können die Erfolgsaussichten bei Durchführung einer Hauptverhandlung benannt werden. Insbesondere ist die Belastbarkeit der Beweise zu prüfen.

Weiter kann sich die Verteidigung auch gegen die Höhe der angedrohten Strafe richten. Insbesondere gegen die Höhe der Tagessätze einer Geldstrafe.

Bis zur Hauptverhandlung kann der Einspruch ohne Zustimmung der Staatsanwaltschaft zurückgenommen werden. Mit Beginn der Hauptverhandlung ist die Zustimmung der Staatsanwaltschaft erforderlich.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Büro, wir beraten Sie gerne über Ihre Verteidigungsmöglichkeiten.

Unser Rechtsanwalt für Sie

Kai-Timo Hanses

Fachanwalt für Strafrecht

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Reiner Schmidt

Schon etwas überfällig, aber nicht vergessen Mir wurde vor einigen Monaten telefonisch sehr guter und nützlicher Rat gegeben. Ich bin ehrlich und gut beraten worden. Man hat sich viel Zeit genommen und, bestimmt nicht üblich, für die Beratung kein Honorar verlangt . Vielen Dank noch einmal 👍👍 Und viel Erfolg weiterhin 🔆

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Sandra Groth

Telefonische Beratung erhalten, sehr ausführlich und verständlich. Alle Fragen beantwortet. Wir sind sehr zufrieden.

Christian Hemmen

Würde am Telefon gut und ehrlich beraten. Ein kurzes kostenloses Gespräch ist auch nicht selbstverständlich. Gerne wieder

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Wenke Möller

Vielen Dank für die ehrliche Einschätzung. Wir sind mit einem Fall an die Kanzlei heran getreten, mit dem wir bei anderen gegen verschlossene Türen gerannt sind. Wir bekamen eine ehrliche Einschätzung unserer Lage, ein hilfreiches Gespräch und einen Lösungsansatz, ohne dass wir uns in hohe Kosten stürzen müssen. Sollten wir nochmals eine Rechtsberatung bzw. Rechtsbeistand benötigen, würden wir uns definitiv an diese Kanzlei wenden.

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Andreas Linnemeier

Top Team!! Erstklassige Beratung und die beiden jungen Frauen an der Info ebenfalls schnell in der Auffassung und Durchführung zu wünschen des Mandanten. Wurde beraten von Frau RAE Kirchhoff und kann nur sagen HUT AB.....hier wird man geholfen die Schadensforderung blitzschnell umgesetzt zu meinen Wünschen. Lieben Gruß

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